Die Beschwerdegegner geben weiter zu bedenken, dass E._____ möglicherweise wegen seines Engagements in den Gemeinderat gewählt wurde, damit er den Befürwortern eine Stimme - 14 - geben könne. Auch nach seinem Amtsantritt habe er sich mit vergleichbaren Äusserungen nicht zurückgehalten und seine abschätzige Meinung zu den X-Gegnern kundgetan. Der in der Vergangenheit politisch einseitige Einsatz für das X-Projekt habe sich mithin auch nach seiner Wahl in den Gemeinderat fortgesetzt (Beschwerdeantwort, Rz. 37 ff.).