Die Beschwerdegegner machen hauptsächlich geltend, dass die Tätigkeit in einem Komitee nicht nur eine politische Meinungsäusserung, sondern Ausdruck von persönlichem Interesse und Engagement sei, welches über eine befürwortende Gesinnung hinausgehe. Als Komiteemitglied sei man bereit, sich für eine Sache einzusetzen und dafür zu kämpfen. So habe Vizeammann E._____ im Mai 2013 auch in einem Leserbrief seine Haltung kundgetan, die Gegner des X (mit namentlicher Erwähnung des Beschwerdegegners) scharf kritisiert und insbesondere vorgebracht, sie würden "Unwahrheiten" verbreiten. Die Beschwerdegegner geben weiter zu bedenken, dass E._____