Es liege in der Natur der Sache, dass ein Mitglied einer Partei und des Gemeinderats zur einem bestimmten Thema eine konkrete Meinung habe. Dies bedeute nicht, dass er im Rahmen der konkreten Entscheidfindung die öffentlich-rechtlichen Bau- und Planungsvorschriften nicht korrekt anwende (Beschwerde, Rz. 24 ff.).