Mitglieder eines Referendumskomitees seien erfahrungsgemäss in grundsätzlicher Weise von einer bestimmten Sache überzeugt und würden sich einseitig dafür engagieren. Ihre Tätigkeit erfordere eine starke innere Überzeugung. Das Engagement von Vizeammann E._____ im Referendumskomitee sei zweifellos über eine amtliche Mehrbefassung, welche im öffentlichen Interesse liege, hinausgegangen und einseitig zugunsten des Projekts X erfolgt (angefochtener Entscheid, Erw. 5.3).