Mit Protokollauszug vom 20. Juni 2023 überwies der Gemeinderat das Ausstandsgesuch an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, zur Beurteilung und beantragte gleichzeitig die Abweisung des Gesuchs. 2. Das BVU, Rechtsabteilung, entschied am 22. März 2024: