Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 22. März 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Die C._____ AG beabsichtigt die Erstellung von mehreren Y, teilweise auf dem Gebiet der Gemeinde Q._____. Im Rahmen der öffentlichen Auflage der notwendigen Teiländerung des Kulturlandplans und der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Q._____ im Bereich R._____, des Gestaltungsplans und der Sondernutzungsvorschriften im Bereich R._____ sowie des Baugesuchs X reichten A._____ und B._____ am 25. Mai 2021 Einwendungen ein und stellten unter anderem folgende Anträge: