Die im Beschwerdeverfahren eingereichten Berichte der E._____ vom 16. und 26. April 2024 bescheinigen dem Beschwerdeführer weiterhin Symptome einer schizoaffektiven Störung sowie einer mittelgradig depressiven Episode (siehe vorne Erw. II/4.3.3; act. 40; act. 46). Eine andauernde und vollständige Arbeitsunfähigkeit wird in den Berichten jedoch nicht attestiert. Vielmehr wird im Bericht der E._____ vom 16. April 2024 ein stufenweises Aufbautraining empfohlen, beginnend mit einer Tätigkeit von zwei Stunden täglich an vier Tagen pro Woche. Die behandelnden Ärzte betonen, dass eine geregelte Tagesstruktur sowie soziale Eingebundenheit stabilisierend wirken könnten (vgl. act.