Seine Gesuche um Ausrichtung einer IV-Rente wurden jedoch bereits zweimal abgelehnt: Die IV-Stelle lehnte das erste Gesuch am 13. Juli 2017 ab und stellte mit Verfügung vom 13. Januar 2023 im Rahmen des zweiten IV-Verfahrens fest, dass der Invaliditätsgrad des Beschwerdeführers unter 40 % liege und ihm eine Restarbeitsfähigkeit von 80 % sowohl in der angestammten als auch in einer angepassten Tätigkeit zuzumuten sei (siehe vorne lit. A). Trotz dieser Feststellung hat der Beschwerdeführer bislang keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.