Der Beschwerdeführer behauptet, aufgrund einer schizoaffektiven Störung seit Jahren nicht arbeitsfähig zu sein. Zwar legte er im vorinstanzlichen Verfahren mehrere Arztzeugnisse vor, die ihm für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. August 2023 regelmässig (alle zwei Monate) Arbeitsunfähigkeit bescheinigten. Seine Gesuche um Ausrichtung einer IV-Rente wurden jedoch bereits zweimal abgelehnt: