4.5.3.2.5. In Bezug auf das derzeit hängige Gesuch um Zusprechung einer IV-Rente, datiert vom 4. April 2024, ist festzuhalten, dass ein abschliessender Entscheid noch aussteht und der Ausgang somit noch ungewiss ist. Angesichts der bisherigen Ablehnungen zweier IV-Gesuche sind die Erfolgsaussichten jedoch als sehr gering einzustufen. Dies insbesondere auch deshalb, weil sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers seit der letzten Anmeldung nicht wesentlich verändert hat (siehe vorne Erw. II/4.5.3.2.4). Selbst im Falle einer teilweisen Zusprechung einer Invalidenrente ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen sein wird.