Aus dem Bericht geht hervor, dass die behandelnden Fachärzte dem Beschwerdeführer dringend eine Begleitung durch die psychiatrische Spitex empfohlen haben, was von diesem jedoch abgelehnt wurde. Des Weiteren attestierten die behandelnden Ärzte lediglich für die Dauer des Klinikaufenthalts Arbeitsunfähigkeit (MI-act. 403). Im Austrittsbericht der G._____ vom 25. Mai 2021 wird die depressive Symptomatik erneut bestätigt, ohne dass eine Aussage zur Arbeitsfähigkeit getroffen wird (MI-act. 407, 409).