4.4.3.2. Der Beschwerdeführer ist hoch verschuldet. Aus den Akten geht hervor, dass beim Regionalen Betreibungsamt C._____ per 6. Juni 2023 (MIact. 332 ff.) insgesamt 32 nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre im Gesamtbetrag von Fr. 115'706.56 registriert waren. Für die Zeit seit Inkrafttreten von Art. 63 Abs. 2 AIG am 1. Januar 2019 sind im Betreibungsregisterauszug vom 6. Juli 2023 insgesamt 19 Verlustscheine gemäss Art. 115 SchKG im Gesamtbetrag von Fr. 43'087.80 sowie zwei Betreibungen von insgesamt Fr. 1'099.00 und eine Pfändung im Betrag von Fr. 12'768.00 vermerkt.