Ihm wurde vorgehalten, dass er seine Unterhaltsverpflichtungen nicht an seine tatsächlichen finanziellen Verhältnisse gerichtlich anpassen liess. Dadurch seien mutmasslich über Jahre hinweg überhöhte Unterhaltszahlungen entstanden, die heute einen erheblichen Teil der Gesamtverschuldung ausmachten. Darüber hinaus wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, dass er trotz wiederholter Hinweise auf die möglichen ausländerrechtlichen Folgen seines Verhaltens keine Anstrengungen unternahm, seinen finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen.