Mit Eingabe vom 24. Mai 2024 liess der Beschwerdeführer einen weiteren Arztbericht der E._____ vom 16. April 2024 einreichen (act. 39 ff.). Diese Eingabe wurde samt Beilage am 27. Mai 2024 zur Kenntnisnahme an die Vorinstanz weitergeleitet (act. 43 f.). Am 13. Juni 2024 reichte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers sodann den Austrittsbericht der E._____ vom 26. April 2024 ein. Dieser wurde zusammen mit dem Begleitschreiben mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Juni 2024 der Vorinstanz ebenfalls zur Kenntnis gebracht (act. 53 f.).