C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 29. April 2024 liess der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 16 ff.): 1. Der angefochtene Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration vom 28. März 2024 sei aufzuheben und das Amt für Migration und Integration sei anzuweisen dem Beschwerdeführer die Niederlassungsbewilligung zu belassen.