In finanzieller Hinsicht bestanden gegen den Beschwerdeführer laut Betreibungsregisterauszug des Regionalen Betreibungsamts C._____ vom 6. Juni 2023 insgesamt 32 nicht getilgte Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 115'706.56 sowie weitere offene Verlustscheine und Betreibungen im Gesamtbetrag von Fr. 63'860.00 (MI-act. 332 ff.). Zudem war der Beschwerdeführer seit Dezember 2014 erneut auf Sozialhilfe angewiesen (MIact. 339, 349, 351). Bis Juli 2023 summierten sich die bezogenen Sozialhilfegelder auf insgesamt Fr. 339'128.40 (MI-act. 348, 351).