In der Folge wurde der Beschwerdeführer mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 15. September 2011 wegen verschiedener Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 sowie einer Busse von Fr. 700.00 verurteilt (MI-act. 273 ff.). -5- Am 3. Juni 2013 wurde der Sohn des Beschwerdeführers (Staatsangehöriger der Volksrepublik China) geboren, der im Besitz der Niederlassungsbewilligung ist und bei seiner Mutter, ebenfalls chinesische Staatsangehörige, lebt (MI-act. 299, act. 3).