Kanton Aargau [MKA]; heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA]) vom 26. April 2000 die Ausweisung angedroht (MI-act. 69 ff.). Am 8. Juni 2000 verurteilte das Bezirksgericht Bremgarten den Beschwerdeführer wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu zwei Monaten Gefängnis, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 2. Juni 1999. Zudem widerrief es den mit jenem Urteil ausgesprochenen bedingten Vollzug der Landesverweisung von drei Jahren und erklärte die Landesverweisung für vollstreckbar (MI-act. 75).