Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts D._____ vom 4. Februar 2000 lagen gegen den Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt 38 offene Betreibungen und Verlustscheine im Gesamtbetrag von über Fr. 18'000.00 vor (MI-act. 9 f.). Des Weiteren mussten der Beschwerdeführer und seine Familie vom 1. September 1998 bis zum 31. Januar 2000 – abgesehen von einem einmonatigen Unterbruch – vollumfänglich von der Sozialhilfe unterstützt werden. Infolge der dargelegten Verschuldung, des Sozialhilfebezugs sowie der Straffälligkeit wurde dem Beschwerdeführer erstmals mit Verfügung der Fremdenpolizei des Kantons Aargau (Frepo; später Migrationsamt Kanton Aargau [