A. Der 1972 geborene Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger und reiste am 17. April 1988 in die Schweiz ein. Seit dem 5. März 1997 ist er im Besitz der Niederlassungsbewilligung, deren Kontrollfrist letztmals bis 30. Juni 2028 verlängert wurde (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 11, 14, 69, 338).