Im Falle von Ecstasy wird ebenfalls von einem psychischen Suchtpotenzial ausgegangen (vgl. BGE 124 IV 286, Erw. 1f). Ob die Vorinstanz zu Recht annimmt, es handle sich bei Amphetamin und MDMA um sog. "harte" Drogen, braucht hier nicht entschieden zu werden. Massgebend ist, ob genügende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage sein könnte, zuverlässig zwischen Drogenkonsum und Strassenverkehr zu trennen. - 10 -