2.2. Die Vorinstanz geht im Wesentlichen davon aus, dass Amphetamin und MDMA harte Drogen seien, welche aufputschend und antriebssteigernd wirkten, wobei Amphetamin über ein hohes Abhängigkeitspotenzial verfüge. Je höher das Abhängigkeitspotenzial einer Droge sei, desto grösser sei auch die Gefahr, nicht mehr zwischen Drogenkonsum und Strassenverkehr trennen zu können. Beide Betäubungsmittel könnten – auch in geringen Mengen – die Fahrfähigkeit auf negative Weise beeinflussen.