Angesichts dessen ist nicht hinreichend nachgewiesen und damit nicht erstellt, dass der Beschwerdeführer Amphetamin und MDMA konsumiert hat. Dementsprechend erstaunt es nicht, dass das -7- Strafverfahren in dieser Hinsicht eingestellt wurde. Auch im aktuellen Verfahren ist folglich nicht vom Konsum dieser Substanzen anlässlich des Vorfalls vom 12. März 2023 auszugehen.