5. Am 8. Juli 2024 gingen die beim Stadtrichteramt der Stadt Zürich angeforderten Strafakten bezüglich des Vorfalls vom 12. März 2023 beim Verwaltungsgericht ein. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: