Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, gemäss Rapport der Stadtpolizei Zürich vom 7. April 2023 seien beim Betroffenen am 12. März 2023 in Zürich ein Minigrip mit 1 Gramm Amphetamin und ein Minigrip mit 0.1 Gramm MDMA sichergestellt worden. Bezüglich des Besitzes und Konsums der genannten Betäubungsmittel sei der Betroffene geständig gewesen.