Im Übrigen wird die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Beschwerdeführerin abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. - 29 - 3. Der Beschwerdeführerin wird für das Verfahren WBE.2024.145 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und lic. iur. B._____, Rechtsanwalt, Zürich, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. 4. Die Ziffer 11e) des Entscheids des Gemeinderats Q._____ vom 27. Februar 2023 wird von Amtes wegen wie folgt geändert: