Der bundesrechtliche Entschädigungsrahmen für Anwälte einer gemeinnützigen Organisation ist zwischen Fr. 130.00 und Fr. 180.00 pro Stunde anzusetzen; dieser schliesst eine Gewinnerzielung der Organisation weitgehend aus und sichert die Kostendeckung (Urteil des Bundesgerichts 9C_415/2009 vom 12. August 2009, Erw. 5.4). Mit der Honorarnote vom 30. August 2023 wird ein zeitlicher Aufwand von insgesamt 890 Minuten, d.h. 14.83 Stunden, geltend gemacht. Die angepasste Entschädigung von Fr. 2'400.00 bzw. – abzüglich Spesen – (gerundet) Fr. 2'250.00 entspricht folglich einem Stundenansatz von rund Fr. 150.00 und liegt damit innerhalb des vom Bundesgericht vorgegebenen Rahmens;