3.4.2.4. Andere Gründe, die gegen die Zulässigkeit der Weisung zur Wohnungssuche sprechen, sind nicht ersichtlich. Bei Bedarf kann sich die Beschwerdeführerin bei der Wohnungssuche unterstützen lassen (vgl. § 8 SPG). 3.4.3. Somit erscheint es zulässig und verhältnismässig, der Beschwerdeführerin die Weisung zu erteilen, eine günstigere Wohnung zu suchen, und die Übernahme eines Wohnkostenbeitrags entsprechend den örtlichen Mietzinsrichtlinien in Aussicht zu stellen, sollte sie sich weisungswidrig verhalten.