3.4.2. 3.4.2.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Weisung zur Wohnungssuche sei unzulässig, da für sie ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen momentan unzumutbar sei. Dies werde durch das Arztzeugnis von Dr. med. D._____, Facharzt Allgemeine Innere Medizin FMH und Hausarzt der Beschwerdeführerin, vom 16. März 2023 (Akten der Beschwerdestelle SPG, Dossier 1, act. 45) bestätigt. Danach sei ein erzwungener Wohnortwechsel primär aus psychischen Gründen nicht möglich. Die Beschwerdeführerin leide neben Rückenproblemen an einer ausgeprägten komplexen psychischen Erkrankung mit Depression und sozialer Phobie.