3.4. 3.4.1. Der monatliche Mietzins von Fr. 2'630.00 (Fr. 2'450.00 plus Miete für einen Doppel-Einstellhallenparkplatz von Fr. 180.00) liegt weit über dem maximalen Wohnkostenbeitrag der örtlichen Mietzinsrichtlinien für einen Zweipersonenhaushalt (von Fr. 1'200.00 inkl. Nebenkosten). Die Übernahme des Mietkostenanteils der Beschwerdeführerin (Fr. 1'315.00) würde der Gemeinde Mehrkosten von Fr. 8'580.00 pro Jahr verursachen. Daher besteht ein sehr gewichtiges öffentliches Interesse, die Beschwerdeführerin zur Suche einer preisgünstigen Wohnung anzuhalten.