Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2024.36 vom 19. Juni 2024, Erw. II/3.3). Zudem muss bereits im Zeitpunkt der Auflage die allgemeine Wohnungsmarktsituation tatsächlich den Umzug in eine angemessene, günstigere Wohnung zulassen (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2024.36 vom 19. Juni 2024, Erw. II/3.3).