Das von der Beschwerdeführerin vorgelegte Arztzeugnis von Dr. med. D._____ vom 16. März 2023 (Beschwerdebeilage 9), gemäss dem ein Wohnortwechsel für die Beschwerdeführerin aus psychischen Gründen nicht möglich sei, äussere sich nicht zur Fähigkeit, sich um die Wohnungssuche zu kümmern. Die angefochtene Weisung betreffe aber einzig die Suche nach günstigerem Wohnraum und noch keinen allfälligen späteren Umzug. Aufgrund der bisher nachgewiesenen Wohnungssuchbemühungen der Beschwerdeführerin sei davon auszugehen, dass sie dazu in der Lage sei.