Gemäss SKOS-Richtlinien können die Kosten für Zusatzversicherungen übernommen werden, wenn sie den Zielen der Sozialhilfe dienen (SKOS-Richtlinien, Kap. C.6.5). Entsprechend dem Handbuch Soziales des Kantons Aargau sind Prämien der Zusatzversicherung lediglich in Ausnahmefällen zu übernehmen. Voraussetzung dafür sei die medizinisch begründete Notwendigkeit eines besseren Versicherungsschutzes respektive einer daraus resultierenden kostengünstigeren Variante (Handbuch Soziales des Kantons Aargau, 2024, abrufbar unter www.ag.ch, Kap. 7.3.1).