_ benötigt worden. Zudem decke die Zusatzversicherung eine jährliche Mammographie und Ultraschalluntersuchung der Brust ab, während die Grundversicherung keine Ultraschalluntersuchungen und nur alle zwei Jahre eine Mammographie übernehme. Darüber hinaus leiste die Zusatzversicherung alle drei Jahre eine Zahlung von Fr. 300.- für Brille bzw. Kontaktlinsen. Angesichts ihrer gesundheitlichen Situation sei die Beschwerdeführerin dringend auf die Zusatzversicherung angewiesen. Es handle sich somit um grundversorgende, notwendige situationsbedingte Leistungen, die durch die Sozialhilfe zu übernehmen seien. - 18 -