Gemäss der Praxishilfe der SKOS zum erweiterten Budget kann die Unterstützung mangels Nachweises der Bedürftigkeit abgelehnt werden, wenn die Konkubinatspartnerin bzw. der Konkubinatspartner nicht bereit ist, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen (erweitertes - 16 -