Nach eigenen Angaben erhielt der Konkubinatspartner am 4. August 2022 von seiner damaligen Arbeitsgeberin einen "Vorschuss" in Höhe von Fr. 6'000.00 (Akten der Beschwerdestelle SPG, Dossier 1, act. 85). Das bestehende Kontokorrent-Darlehen bei dieser Arbeitgeberin erhöhte sich in der Folge bis Ende August 2022 auf Fr. 7'005.50, zusammengesetzt aus dem erwähnten "Vorschuss" in der Höhe von Fr. 6'000.00 sowie einem Abzug von Fr. 1'005.50 aufgrund zu wenig erwirtschafteter Provisionen (ebd.). Im September 2022 erhöhte sich das Kontokorrent-Darlehen ebenfalls aufgrund zu wenig erzielter Provisionen abermals um Fr. 784.70 (angefochtener Entscheid, S. 8).