gemeinsamem Wirtschaften geprägt. Vor diesem Hintergrund erachtet es auch das Bundesgericht als zulässig und geboten, die Eigenmittel des gefestigten Konkubinatspartners bei der Bemessung der materiellen Hilfe zu berücksichtigen (BGE 142 V 513, Erw. 4.1; 141 I 153, Erw. 5.2; GUIDO WIZENT, Sozialhilferecht, 2. Aufl. 2023, Rz. 692; so auch SKOS-Richtlinien, Kap. D.4.4).