Ende September 2022, als der Konkubinatspartner seine Stelle bei der damaligen Arbeitgeberin gekündigt habe und per sofort freigestellt worden sei, habe der Kontokorrent ein Minus von Fr. 7'996.30 aufgewiesen. Daher habe die Arbeitgeberin gegen den Willen des Konkubinatspartners im Oktober und November 2022 Lohnabzüge von Fr. 1'438.60 sowie Fr. 3'287.10 vorgenommen, um das Kontokorrentsaldo auszugleichen. Darauf habe der Konkubinatspartner keinen Einfluss gehabt; er habe sich sogar erfolglos bei der Arbeitgeberin dagegen gewehrt. Die betreffenden Darlehensrückzahlungen seien somit nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb im erweiterten SKOS- Budget als Ausgaben anzuerkennen.