Auch für die faktische Verpflichtung des Konkubinatspartners, dem Sozialamt vollen Einblick in seine Einkommensund Vermögensverhältnisse zu gewähren, fehle es an einer gesetzlichen Grundlage. Zudem verletze es das Verhältnismässigkeitsprinzip, wenn aufgrund des Konkubinatsbeitrags das Existenzminimum der Beschwerdeführerin nicht durch staatliche Hilfe gedeckt werde; sie sei unbestrittenermassen mittellos und auf Unterstützung angewiesen; eine Unterstützungs- - 10 -