C. 1. Mit gemeinsamer Eingabe vom 22. April 2024 erhoben A._____ und deren Rechtsvertreter lic. iur. B._____ gegen den ihnen am 21. März 2024 zugestellten Entscheid der Beschwerdestelle SPG Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellten folgende Anträge: 1. Ziffern 2, 3, 4 und 5 des Entscheids der Vorinstanz seien aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin für den Monat Oktober 2022 wirtschaftliche Sozialhilfe in der Höhe von CHF 2'069.50 nachzuzahlen. 3. Die Verfahrens- und die Parteikosten für das Verfahren vor Vorinstanz seien auf die Staatskasse zu nehmen.