Sofern A._____ sich nicht oder unzureichend um die fristgerechte Einreichung einer Auflösungsofferte und die Bestätigung der G._____ AG, bemüht, wird ihr die Kürzung des Sozialhilfeanspruchs ab 1. Mai 2024 für 3 Monate um 30 % des Grundbedarfs angedroht. Die Bemühungen sind dem Sozialdienst auf Verlangen vorzulegen." 3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.