"e) A._____ wird empfohlen, demnächst in eine günstigere Wohnung mit einem Mietzins von netto ungefähr CHF 1'200.00 pro Monat umzuziehen (Mietzinslimite für einen 2-Personen-Haushalt). Ab 1. Juli 2024 (erster möglicher Kündigungstermin) wird der bestehende Mietzins im Rahmen der Sozialhilfe nicht mehr übernommen werden können. Bei einer Fortsetzung des bestehenden Mietverhältnisses über den 1. Juli 2024 hinaus werden die um CHF 1'250.00 überhöhten Wohnungskosten im Umfang von CHF 1'250.00 nicht mehr übernommen (§ 13a SPG).