e) A._____ wird empfohlen, demnächst in eine günstigere Wohnung mit einem Mietzins von netto ungefähr CHF 1'200.00 pro Monat umzuziehen (Mietzinslimite für einen 2-Personen-Haushalt). Ab 1. April 2023 (erster möglicher Kündigungstermin) wird der bestehende Mietzins im Rahmen der Sozialhilfe nicht mehr übernommen werden können. Bei einer Fortsetzung des bestehenden Mietverhält- -3- nisses über den 1. Juli 2023 hinaus werden die um CHF 1'250.00 überhöhten Wohnungskosten im Umfang von CHF 1'250.00 nicht mehr übernommen (§ 13a SPG).