10. Die Finanzierung eines Autos zu Lasten der Sozialhilfe von A._____ wird abgelehnt. Der Konkubinatspartner C._____ besitzt ebenfalls ein Auto. Er begleitet A._____ zu den meisten Terminen. Es rechtfertigt sich nicht, dass A._____ ebenfalls noch ein Auto gewährt wird, dies insbesondere auch gegenüber dem Grundsatz, dass Sozialhilfebezüger nicht besser gestellt werden sollen, als Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.