60 Abs. 1 lit. a BGBB so zu ziehen, dass das Grundstück Nr. aaa in einen nicht landwirtschaftlichen Teil mit dem seit der Gewerbeaufgabe durch G._____ sel. nicht mehr landwirtschaftlich (als Betriebsleiterwohnung) genutzten Einfamilienhaus Nr. ggg samt Umschwung und in eine landwirtschaftlich nutzbare und genutzte Restfläche (samt Gebäude Nr. fff) aufgeteilt würde.