Der Beschwerdeführer hat Fotos (Beschwerdebeilage 11) zu den Akten gereicht, die (allerdings zu einem nicht verifizierbaren Zeitpunkt) eine Schaf- und Kaninchenhaltung, die Lagerung von Äpfeln und Heu sowie die Unterbringung von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen belegen und seiner insoweit unbestritten gebliebenen Darstellung zufolge die Situation im Gebäude Nr. fff abbilden. Gemäss einem Auszug aus dem Tierverkehrsdatenbank vom 14. April 2024 (Beschwerdebeilage 12) hielt der Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt 19 Schafe. Und noch in einem Kontrollbericht des Departements Gesundheit und Soziales (DGS), Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst,