Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, habe im Rahmen eines Gesuchs um Vorentscheid betreffend Nutzungsbestätigung des Gebäudes Nr. fff am 23. Januar 2024 einen Augenschein vor Ort durchgeführt und im Entscheid vom 29. Januar 2024 festgehalten, dass das Gebäude Nr. fff nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werde und in der Landwirtschaftszone als zonenfremd gelte. Entsprechend sei die Vorinstanz zu Recht davon ausgegangen, dass in diesem Gebäude eine wirtschaftliche oder existenzsichernde landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr möglich sei.