Ausgeblendet werde ferner, dass das aktuell landwirtschaftlich genutzte Gebäude Nr. fff jederzeit durch ein neues landwirtschaftlich genutztes Gebäude ersetzt werden könnte, welche Option bei einer Entlassung des Gebäudes Nr. fff aus dem Geltungsbereich des BGBB verloren ginge. Mit Blick auf die ausgedehnte Landschaftsschutzzone rund um das K- Hofensemble und den Konzentrationsgrundsatz wie auch unter dem Aspekt des haushälterischen Umgangs mit dem Boden wäre es die sinnvollste und naheliegendste Lösung, und zwar nicht nur für den - 13 -