landwirtschaftlich verwendet habe (als Werkstatt, Lagerraum und zur Kaninchenhaltung), zonenkonform für landwirtschaftliche Zwecke, indem es ihm als Schafstall, zur Lagerung von Futtermitteln (Heu, Äpfel etc.) sowie zum Einstellen von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen diene. Zudem lagere er auf einer zum Pachtgegenstand gehörenden Bodenplatte vor dem Einfamilienhaus Nr. ggg Futter in Form von Siloballen und nutze auch das sich direkt vor dem Gebäude Nr. fff befindliche Silo. Demgemäss habe die Vorinstanz den relevanten Sachverhalt unrichtig bzw. unvollständig festgestellt.