Eine Koordination mit der Raumplanungsbehörde (Departement Bau, Verkehr und Umwelt [BVU], Abteilung für Baubewilligungen) habe stattgefunden. Bei der Grenzziehung sei ausserdem dem Wunsch des Pächters auf die Zugänglichkeit der Restfläche angemessen Rechnung getragen worden.